Digitalisierung des Einzelhandels in Langenfeld

10 Aug, 2020 | Förderung

Das Thema Digitalisierung wurde durch die Corona-Krise wichtiger als je zuvor.

Ob Onlineshop, digitale Bestellmöglichkeit und Lieferservice, Blog oder Social-Media-Strategie. Es gibt viele Möglichkeiten der Digitalisierung.

Dem Einzelhandel hilft die Landesregierung dabei mit dem Förderprogramm „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“. Der Handelsverband NRW und die entsprechenden Industrie- und Handelskammern in NRW unterstützen bei der Umsetzung.

Wie hoch ist die Förderung?

90 % der Projektsumme werden vom Land übernommen, der Einzelhändler hat sozusagen einen Selbstbehalt von nur 10 %. Die maximale Förderung je Unternehmen liegt bei 12.000 €. Es gibt einen Fördertopf mit dem mind. 500 Unternehmer unterstützt werden sollen.

Wer wird gefördert?

Stationäre Einzelhändler aus NRW, die folgende Bedingungen erfüllen:
– max. 49 Beschäftigte
– bis 10 Mio. Euro Jahresumsatz (oder Jahresbilanzsumme max. 10 Mio. Euro)

Was wird gefördert?

Kurzfristige Projekte von Einzelhändlern, die sich erstmals digital aufstellen oder die ihre digitalen Möglichkeiten ausbauen wollen. Dabei kann eine Website bereits vorhanden sein. Es gibt keine Pauschale Vorgabe, was genau das Projekt beinhalten soll.

Wie kann ich loslegen?

Sie bekommen mit unserem Know-how die beste Unterstützung. Wir beraten Sie über die Möglichkeiten und suchen gemeinsam mit Ihnen den besten Weg für Sie. Wir begleiten Sie auf dem Weg des Antrags und setzen das Projekt fristgerecht um. Auch danach sind wir für Sie gerne weiterhin Ansprechpartner.

Rufen Sie jetzt an und vereinbaren Sie einen Termin – bei ihnen vor Ort, oder bei uns in der Agentur, Hauptstr 47 in Langenfeld.

Welche Bedingungen gibt es?

Projekte müssen bis 30.8.2020 eingereicht und bis 31.12.2020 umgesetzt werden.

Weitere Infos

Weitere Informationen zum Aufruf, Bewerbungsunterlagen und die Fördergrundlagen finden Sie unter www.digihandel.nrw

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