Digitalzuschuss für Einzelhandel, Tourismus & Gastgewerbe kann nur noch bis 30.06.2022 beantragt werden!

Digitalzuschuss für Einzelhandel, Tourismus & Gastgewerbe kann nur noch bis 30.06.2022 beantragt werden!

Schon seit dem 2. November können Einzelhandel, Tourismus und Gastgewerbe Unterstützung aus den Förderprogrammen „NRW-Digitalzuschuss Handel“ und „NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft“ beantragen. Nutzen Sie jetzt noch die Möglichkeit, sich für Ihr Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zu 2.000 Euro im Rahmen der Förderung für Ihr Projekt zu sichern! Förderfähig sind beispielsweise für digitale Kundenservice-Tools, für die Einrichtung oder Optimierung ihrer Internetpräsenz oder bargeldlose Bezahlmöglichkeiten!

Handel, Gastronomie, Hotellerie und Tourismus sollten jetzt noch die Chance nutzen, die ihnen digitale Lösungen eröffnen. Denn in der Digitalisierung liegt die Zukunft!

Gerne unterstützt Sie Töller Service bei der Auswahl geeigneter Projekte sowie bei der Antragstellung.

Zeit ist Geld

Da die Fördermittel nur so lange gewährt werden, bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist, sollten Sie schon jetzt noch schnell Ihren Antrag auf Förderung stellen!
 
Was wird gefördert?
Beispiele Einzelhandel: (mehrere Projekte können hier beantragt werden, jedes für sich ist mit EUR 2000,- förderfähig!)

  • Digitale Tools und Software-Lizenzen zur Erhöhung der Sichtbarkeit im Internet. Gerne untertützen wir Sie bei der Auswahl geeigneter Software Lösungen zur Schaffung optimaler Inhalte für Ihren Webshop oder Ihre Website. Schließlich ist „Content King“.
  • Digitale Kundenberatung: Hardware wie beispielsweise Kameras zur Erstellung von digitalen Inhalten und zur Produkt-Präsentation im Online-Shop, Touchpads, digitale Displays und Spiegel sowie VR-Headsets für stationäre Geschäfte
  • Digitale Kaufabwicklung über fest installierte Abholstationen (click&collect)
  • Digitale Warenwirtschaftssysteme sowie Kassen zum kontaktlosen Bezahlen
  • Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung.

 
Beispiele gastgewerbliche und touristische Wirtschaft: (ein Projekt kann die Förderung beantragt werden)

  • Gerne beraten wir Sie zum Thema Verbesserung / Neugestaltung der Website, der Integration von Kundenservice-Tools wie beispielsweise digitale Tischreservierung oder Bestellung, Online-Shop, bei der Erarbeitung einer Social-Media-Strategie, digitale Displays und Touchpads z.B. zum Bestellen im Restaurant sowie Möglichkeiten für bargeldloses Zahlen
  • Interaktive Kundenberatung über digitale Elemente vor Ort wie beispielsweise VR-Brillen für virtuelle Hotelrundgänge im Reisebüro. Nutzen Sie zum Beispiel einen unserer 360° Rundgänge, um Ihren Gästen Ihr Hotel, Reisebüro oder Ihre Ferienwohnung auch nach „Ladenschluss“ noch erlebbar zu machen.
  • Suchmaschinenoptimierung – wir bringen Ihre Seite nach oben, damit Sie bei Google & Co gefunden werden.
  • Programmierleistung für interaktive Kundenkommunikation (Apps, digitale Gutschein-, Punkte- oder Bon-Systeme).

Haben Sie noch Fragen ?

Gerne stellen wir Ihnen interessante Möglichkeiten der Förderung vor und unterstützen Sie bei der Beantragung von Fördermitteln – und das völlig unverbindlich!

Virtueller 360° Rundgang für Ferienwohnung Barbara in Rust

Virtueller 360° Rundgang für Ferienwohnung Barbara in Rust

Mit einem neuen virtuellen Rundgang durch die einzelnen Ferienwohnungen präsentiert sich die „Ferienwohnung Barbara Rust“ ab jetzt modern und zeitgemäß Ihren kommenden Gästen. Der virtuelle Rundgang gibt einen authentischen Einblick in die Räumlichkeiten und sorgt fortan dafür, dass Ihre Kunden Sie besser kennenlernen, Zweifel ausgeräumt werden und Ihre Kunden nicht mehr weg wollen, noch bevor Sie überhaupt bei Ihnen waren. Der erste Eindruck ist und bleibt immerhin der Wichtigste – deshalb setzt die Ferienwohnung Barbara ab sofort mit digitalem Content zur Verwendung auf der Website und den Social Media Accounts. Vermittelt wird hier die einzigartige Atmosphäre eines Ortes, die kleinen Details des Wohnobjektes oder das Gesamtpaket eines Erlebnisses mit zusätzlichen Informationen zur Ausstattung und entsprechender Buchungshinweise.


Welche Besonderheiten und Extras bieten wir für Ihre virtuelle Tour?

Vielleicht reicht Ihnen eine „normale“ virtuelle Tour. Aber mit einigen Extras können Sie den Mehrwert deutlich erhöhen und eine noch größere Zielgruppe ansprechen. So können Sie bei uns zum Beispiel zusätzliche Hinweis-Tags buchen, um auf noch mehr Infos, Fotos oder Videos innerhalb der Tour zu verweisen. Besonders bei großen Objekten und Rundgängen bietet sich außerdem ein Menü an: Dieses erstellen wir Ihnen gerne so, dass am Rand zum Beispiel die Etagen sichtbar sind, einzelne Räume aufgelistet sind (und durch einen Klick direkt erreicht werden können) oder eine personalisierte Nachricht an Besucher erscheint. Auch Links, zum Beispiel, um direkt bei Ihnen zu buchen oder auf Ihre Website zu gelagen, sind möglich. Wenn Sie eine noch größere Zielgruppe ansprechen möchten und sich international präsentieren wollen, übersetzen wir Ihre Infos in den Tags, dem Menü und den Texten zusätzlich gerne professionell in bis zu vier verschiedene Sprachen (Englisch, Niederländisch, Spanisch, Französisch), die im Menü ausgewählt werden können. Weitere Sprachen können nach vorheriger Absprache mit uns angeboten werden.

Ihre Räumlichkeiten als Architektenplan / Raumplan („Floorplan“) können Sie ebenfalls zusätzlich bei uns erwerben. Außerdem erstellen wir Ihnen anhand der Touraufnahmen gerne hochauflösende 4K-Fotos für Ihre Zwecke und binden Ihre Tour für Sie auch gerne bei Google Street View ein. Ein zusätzlicher Rundgang in Videoform ist ebenfalls möglich und ertsellen wir Ihnen gerne auf Anfrage.

Welche virtuellen Rundgänge bieten wir an?

Wir machen in erster Linie die sog. „3D-Touren“. Diese bieten wir in zwei Varianten an: Beim „Profi“-Paket sind eine gewissen Anzahl Hinweistags inklusive, ansonsten bearbeiten wir aber nur das Nötgiste. Beim etwas teureren „Expert“-Pakekt gibt es die Möglichkeit unbegrenzt Hinweistags hinzuzufügen, diese schnell und einfach auszutauschen (z.B. bei besonderen Anlässen) und Ihr Logo in die Tour einzubinden. Auch ein individueller Zugriff-Link ist nach Absprache ggf. möglich.

Förderprogramme in NRW unterstützen die Herstellung

Im Rahmen von Förderprogrammen des Landes NRW wird die Herstellung von virtuellen Rundgängen zur Einbindung in digitalen Medien unterstützt. Gerne informieren wir Sie über die Fördermöglichkeiten Ihres Projekts!

Neue Website für Bootsverleih Hotz

Neue Website für Bootsverleih Hotz

Dank der Förderung durch das Wirtschaftsministerium des Landes NRW konnten wir für für Hotzspots – Freizeitspass am Niederrhein im Rahmen des Förderprogamms zur Digitalisierung der Touristik, von Einzelhändlern und Gastronomiebetrieben eine neue Website erstellen. Dabei stand nicht nur die neue Website im Fordergrund, sondern gleichzeit die Reduktion der Aufwendungen für die Websitepflege und die Möglichkeit, neue Wege zur Neukundengewinnung zu beschreiten.

Neben der moderneren optischen Gestaltung der Website, mit der auch gleichzeitg ein Wechsel des CMS zu leichteren Inhaltspflege einher ging, wurden die einzelnen Touren mit entsprechende Anfrageformularen versehen, die die Abwicklung im Backoffice deutlich erleichtern. Automatisierte Seo-Basics im Hintergrund sorgen dafür, dass keine Seite mehr Google übersehen wird (es sei denn, man möchte das). Eine Schulung und ein entsprechendes Audit inkl. Schulung haben das Projekt abgerundet.


Hintergrund zum Förderprogramm des Landes NRW

Beispiele der Förderung in der gastgewerblichen und touristischen Wirtschaft:
• Website, Kundenservice-Tools wie beispielsweise digitale Tischreservierung oder Bestellung, Online-Shop, Social-Media-Strategie, digitale Displays und Touchpads z.B. zum Bestellen im Restaurant sowie Möglichkeiten für bargeldloses Zahlen
• Interaktive Kundenberatung über digitale Elemente vor Ort wie beispielsweise VR-Brillen für virtuelle Hotelrundgänge im Reisebüro
• Suchmaschinenoptimierung
• Programmierleistung für interaktive Kundenkommunikation (Apps, digitale Gutschein-, Punkte- oder Bon-Systeme).

Landesregierung NRW fördert Digitalisierung in Handel, Gastgewerbe & Touristik

Landesregierung NRW fördert Digitalisierung in Handel, Gastgewerbe & Touristik

Das Wirtschaftsministerium des Landes NRW hat eine neue Förderung zur Digitalisierung der Touristik, von Einzelhändlern und Gastronomiebetrieben vorgestellt.
Dabei können für untengenannte Maßnahmen Einzelförderungen von 500 bis 2000 € je Betrieb beantragt werden.

Was wird gefördert?

Beispiele der Förderung im Einzelhandel:
• Digitale Tools und Software-Lizenzen zur Erhöhung der Sichtbarkeit im Internet
• Digitale Kundenberatung: Hardware wie beispielsweise Kameras zur Erstellung von digitalen Inhalten und zur Produkt-Präsentation im Online-Shop, Touchpads, digitale Displays und Spiegel sowie VR-Headsets für stationäre Geschäfte
• Digitale Kaufabwicklung über fest installierte Abholstationen (click&collect)
• Digitale Warenwirtschaftssysteme sowie Kassen zum kontaktlosen Bezahlen
• Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung.

Weitere Informationen und Antragstellung: www.digihandel.nrw

Beispiele der Förderung in der gastgewerblichen und touristischen Wirtschaft:
• Website, Kundenservice-Tools wie beispielsweise digitale Tischreservierung oder Bestellung, Online-Shop, Social-Media-Strategie, digitale Displays und Touchpads z.B. zum Bestellen im Restaurant sowie Möglichkeiten für bargeldloses Zahlen
• Interaktive Kundenberatung über digitale Elemente vor Ort wie beispielsweise VR-Brillen für virtuelle Hotelrundgänge im Reisebüro
• Suchmaschinenoptimierung
• Programmierleistung für interaktive Kundenkommunikation (Apps, digitale Gutschein-, Punkte- oder Bon-Systeme).

Weitere Informationen und Antragstellung: www.tour-hotel-gastro.nrw

Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl geeigneter Projekte im Rahmen der Digitalisierung und bei der Antragstellung.

Da die Mittel nur so lange gewährt werden, bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist, sollten Sie nicht zu lange zögern!

Digitalisierung des Einzelhandels in Langenfeld

Digitalisierung des Einzelhandels in Langenfeld

Das Thema Digitalisierung wurde durch die Corona-Krise wichtiger als je zuvor.

Ob Onlineshop, digitale Bestellmöglichkeit und Lieferservice, Blog oder Social-Media-Strategie. Es gibt viele Möglichkeiten der Digitalisierung.

Dem Einzelhandel hilft die Landesregierung dabei mit dem Förderprogramm „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“. Der Handelsverband NRW und die entsprechenden Industrie- und Handelskammern in NRW unterstützen bei der Umsetzung.

Wie hoch ist die Förderung?

90 % der Projektsumme werden vom Land übernommen, der Einzelhändler hat sozusagen einen Selbstbehalt von nur 10 %. Die maximale Förderung je Unternehmen liegt bei 12.000 €. Es gibt einen Fördertopf mit dem mind. 500 Unternehmer unterstützt werden sollen.

Wer wird gefördert?

Stationäre Einzelhändler aus NRW, die folgende Bedingungen erfüllen:
– max. 49 Beschäftigte
– bis 10 Mio. Euro Jahresumsatz (oder Jahresbilanzsumme max. 10 Mio. Euro)

Was wird gefördert?

Kurzfristige Projekte von Einzelhändlern, die sich erstmals digital aufstellen oder die ihre digitalen Möglichkeiten ausbauen wollen. Dabei kann eine Website bereits vorhanden sein. Es gibt keine Pauschale Vorgabe, was genau das Projekt beinhalten soll.

Wie kann ich loslegen?

Sie bekommen mit unserem Know-how die beste Unterstützung. Wir beraten Sie über die Möglichkeiten und suchen gemeinsam mit Ihnen den besten Weg für Sie. Wir begleiten Sie auf dem Weg des Antrags und setzen das Projekt fristgerecht um. Auch danach sind wir für Sie gerne weiterhin Ansprechpartner.

Rufen Sie jetzt an und vereinbaren Sie einen Termin – bei ihnen vor Ort, oder bei uns in der Agentur, Hauptstr 47 in Langenfeld.

Welche Bedingungen gibt es?

Projekte müssen bis 30.8.2020 eingereicht und bis 31.12.2020 umgesetzt werden.

Weitere Infos

Weitere Informationen zum Aufruf, Bewerbungsunterlagen und die Fördergrundlagen finden Sie unter www.digihandel.nrw