Foerderung-Digitalisierung-von-Touristik-Gastronomie-Einzelhandel

Landesregierung NRW fördert Digitalisierung in Handel, Gastgewerbe & Touristik

5 Nov, 2021 | Förderung

Das Wirtschaftsministerium des Landes NRW hat eine neue Förderung zur Digitalisierung der Touristik, von Einzelhändlern und Gastronomiebetrieben vorgestellt.
Dabei können für untengenannte Maßnahmen Einzelförderungen von 500 bis 2000 € je Betrieb beantragt werden.

Was wird gefördert?

Beispiele der Förderung im Einzelhandel:
• Digitale Tools und Software-Lizenzen zur Erhöhung der Sichtbarkeit im Internet
• Digitale Kundenberatung: Hardware wie beispielsweise Kameras zur Erstellung von digitalen Inhalten und zur Produkt-Präsentation im Online-Shop, Touchpads, digitale Displays und Spiegel sowie VR-Headsets für stationäre Geschäfte
• Digitale Kaufabwicklung über fest installierte Abholstationen (click&collect)
• Digitale Warenwirtschaftssysteme sowie Kassen zum kontaktlosen Bezahlen
• Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung.

Weitere Informationen und Antragstellung: www.digihandel.nrw

Beispiele der Förderung in der gastgewerblichen und touristischen Wirtschaft:
• Website, Kundenservice-Tools wie beispielsweise digitale Tischreservierung oder Bestellung, Online-Shop, Social-Media-Strategie, digitale Displays und Touchpads z.B. zum Bestellen im Restaurant sowie Möglichkeiten für bargeldloses Zahlen
• Interaktive Kundenberatung über digitale Elemente vor Ort wie beispielsweise VR-Brillen für virtuelle Hotelrundgänge im Reisebüro
• Suchmaschinenoptimierung
• Programmierleistung für interaktive Kundenkommunikation (Apps, digitale Gutschein-, Punkte- oder Bon-Systeme).

Weitere Informationen und Antragstellung: www.tour-hotel-gastro.nrw

Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl geeigneter Projekte im Rahmen der Digitalisierung und bei der Antragstellung.

Da die Mittel nur so lange gewährt werden, bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist, sollten Sie nicht zu lange zögern!

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