Das Wirtschaftsministerium des Landes NRW hat eine neue Förderung zur Digitalisierung der Touristik, von Einzelhändlern und Gastronomiebetrieben vorgestellt.
Dabei können für untengenannte Maßnahmen Einzelförderungen von 500 bis 2000 € je Betrieb beantragt werden.
Was wird gefördert?
Beispiele der Förderung im Einzelhandel:
• Digitale Tools und Software-Lizenzen zur Erhöhung der Sichtbarkeit im Internet
• Digitale Kundenberatung: Hardware wie beispielsweise Kameras zur Erstellung von digitalen Inhalten und zur Produkt-Präsentation im Online-Shop, Touchpads, digitale Displays und Spiegel sowie VR-Headsets für stationäre Geschäfte
• Digitale Kaufabwicklung über fest installierte Abholstationen (click&collect)
• Digitale Warenwirtschaftssysteme sowie Kassen zum kontaktlosen Bezahlen
• Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung.
Weitere Informationen und Antragstellung: www.digihandel.nrw
Beispiele der Förderung in der gastgewerblichen und touristischen Wirtschaft:
• Website, Kundenservice-Tools wie beispielsweise digitale Tischreservierung oder Bestellung, Online-Shop, Social-Media-Strategie, digitale Displays und Touchpads z.B. zum Bestellen im Restaurant sowie Möglichkeiten für bargeldloses Zahlen
• Interaktive Kundenberatung über digitale Elemente vor Ort wie beispielsweise VR-Brillen für virtuelle Hotelrundgänge im Reisebüro
• Suchmaschinenoptimierung
• Programmierleistung für interaktive Kundenkommunikation (Apps, digitale Gutschein-, Punkte- oder Bon-Systeme).
Weitere Informationen und Antragstellung: www.tour-hotel-gastro.nrw
Da die Mittel nur so lange gewährt werden, bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist, sollten Sie nicht zu lange zögern!