Lockdown nutzen – jetzt Website aktualisieren!

11 Jan, 2021 | SEO - Suchmaschinenoptimierung

Warum Unternehmen aus Gastronomie, Dienstleistungsbranche und Veranstaltungsbranche während des Corona Lockdowns Zeit in Ihre Website investieren sollten…

Der aktuelle Lockdown hat zahlreiche Unternehmen aus der Gastronomie, dem Dienstleistungssektor, der Touristik und der Eventbranche z.B. erneut zurückgeworfen. Trotz vieler Investitionen in Umbauten, Logistik und Technik mußten alle Unternehmen wieder schließen. Der Erfolg, der bisher  eingesetzten Fördergelder ist damit vielerorts verpufft. Was allerdings sehr viele Unternehmen bisher sträflich vernachlässigt haben, ist die Möglichkeit der alternativen Kommunikation mit Ihren Kunden neben des (derzeit unmöglichen) persönlichen Kontakts im Restaurant, der Veranstaltung etc. Nur wenige Unternehmen verfügen über die Möglichkeit eines lokalen Netzwerkes um im Gespräch zu bleiben (vergl. www.lfelder.de) . Auch fällt auf, dass viele Webseiten, gerade im Gastronomiebereich über Jahre hinweg nicht mehr aktualisiert wurden. Da wurden von vielen Homepages erstellt um auf eine Website hinweisen zu können, allerdings wurden diese – der fehlenden Zeit geschuldet- nicht mehr angepasst. Während des Lockdowns sollten sie das dringend ändern! Nehmen Sie sich die Zeit, um Ihre Seite fit für die Zeit nach dem Lockdown zu machen, z.B.

Sind die Bilder auf Ihrer Seite noch aktuell?

Nutzen Sie die besucherfreie Zeit in Ihren Verkaufsräumen, um aktuelle Bilder Ihrer Einrichtung zu machen. Ein Blick in den Verkaufsraum / Restaurantbereich sagt mehr als tausend Worte. Die Ruhe und die Ordnung werden Sie zu Zeiten des Kundenverkehrs nicht mehr vorfinden. Wenn Sie die Zeit des Lockdowns zur Renovierung nutzen / genutzt haben, sollten Sie Ihrern treuen Kunden schon jetzt zeigen, worauf Sie sich freuen können.

Stimmen Ihre Texte noch ?

Sind die Aussagen in Ihren Texten überhaupt noch zutreffend, ist Ihr Angebot noch aktuell ? Alte Speisekarten oder abgelaufene Veranstaltungen möchte keiner sehen! Evtl. fehlt jauch ein Produkt / Angebot, was Sie noch gar nicht online gestellt haben? Passen Sie die Texte ausführlich an – nur so haben Sie die Chance durch den Inhalt auch in Suchmaschinen gelistet zu werden. Um so Kunden zu generieren, müssen Texte aktuell sein.

Fördergelder vom Staat für Marketing Zwecke betreffen auch die Webseite

Auch Ihr Internetauftritt fällt unter die Förderung in Zeiten von Corona. Nutzen Sie das Geld vom Staat auch dazu, nachhaltig im Internet auf sich aufmerksam zu machen.

Vorlaufzeit für nachhaltiges online Marketing berücksichtigen!

Denken Sie daran, dass Suchmaschinen wie Google zum Beispiel auch eine Vorlaufzeit von 8-12 Wochen in Anspruch nehmen, um Ihre Website in den Ergebnissen als relevant in der Region einzustufen. Deshalb sollten Sie jetzt Ihre Seiten korrigieren/ aktualisieren, damit Sie zum Start im Frühjahr auch lokal im Internet gefunden werden. Wenn Sie jetzt den Zeitpunkt verpassen, bleibt Ihnen so nur die Möglichkeit von bezahlter Werbung im Internet, die nur eine Sichtbarkeit während der Zeit der Zahlung garantiert.

Hintergrund

Töller Service aus Langenfeld bietet allen von der Corona Pandemie stark betroffenen Unternehmen wie Restaurants, Cafes, Coaches, Beratern, etc. während des Lockdowns professionelle Unterstützung zum Sonderpreis an.

Dazu gehören neben der Betreung von Webseiten auch die Neuerstellung von Websites, die Content Erstellung in Form von u.a. Texten und Bildern.

Sprechen Sie uns unverbindlich an!

Weitere Blogbeiträge:

Neues EU-Urteil zwingt Google zum Löschen falscher Inhalte

Neues EU-Urteil zwingt Google zum Löschen falscher Inhalte

Mit einem neuen Urteil zur Löschung rechtswidriger Suchergebnisse hat der Europäische Gerichtshof die Rechte Dritter gegenüber Google gestärkt. Danach reicht zukünftig zum Beispiel eine eidesstattliche Versicherung des Betroffenen aus, um die geforderte Unrichtigkeit der Behauptung zu belegen und eine Löschung rechtswirksam durchzusetzen.

Hoffnungsschimmer bezgl. der US-Datentransfers zu Google, Facebook & Co?

Hoffnungsschimmer bezgl. der US-Datentransfers zu Google, Facebook & Co?

Die Nutzung gängiger US-Dienste wie u.a. Google, Facebook und viele weitere ist aus datenschutzrechtlicher Sicht gegenwärtig problematisch. Eine Änderung der bisherigen Praxis obliegt aus Sicht der EU der US-Regierung, die mittlerweile reagiert hat und in einer sog. Executive Order bemerkenswerte Veränderungen beim Datenschutz angekündigt hat.