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Mit einem neuen Urteil zur Löschung rechtswidriger Suchergebnisse hat der Europäische Gerichtshof die Rechte Dritter gegenüber Google gestärkt. Danach reicht zukünftig zum Beispiel eine eidesstattliche Versicherung des Betroffenen aus, um die geforderte Unrichtigkeit der Behauptung zu belegen und eine Löschung rechtswirksam durchzusetzen.
Bislang konnte sich Google darauf berufen, dass man zunächst juristisch gegen die Urheber der Falschmeldung, die sogenannten Verbreiter, vorgehen müsse, um eine Löschung zu erreichen. Hier hat der EuGH jetzt klar gesagt: Das ist nicht zumutbar!
Zudem schafft das aktuelle Urteil Rechtssicherheit. Die vorangegangenen Urteile, beispielsweise durch den Bundesgerichtshof, ließen entscheidende Fragen offen und machten es den Betroffenen schwer, ihre berechtigten Schutzrechte gegenüber Google durchzusetzen, wie zum Beispiel gegenüber Webseiten / Verbreiter ohne Impressum und damit ohne „zustellfähige“ Adresse. Diese können nach deutschem Recht nicht belangt werden, obwohl Sie gegen die DSGVO verstossen.
Mit dem aktuellen Urteil macht der Europäische Gerichtshof den Betroffenen diesen Weg jetzt sehr viel leichter.
Technische Services
Die Nutzung gängiger US-Dienste wie u.a. Google, Facebook und viele weitere ist aus datenschutzrechtlicher Sicht gegenwärtig problematisch. Eine Änderung der bisherigen Praxis obliegt aus Sicht der EU der US-Regierung, die mittlerweile reagiert hat und in einer sog. Executive Order bemerkenswerte Veränderungen beim Datenschutz angekündigt hat. Die Hamburger Datenschutzbehörde sieht daran viel Positives. Gibt es tatsächlich Hoffnung auf eine baldige Lösung zu Gunsten der Betreiber von Websites und anderen Online-Präsenzen, daß inzwischen „nervige“ Abmahnwellen (wie aktuell im Zusammenhang mit Google Fonts) schon bald der Vergangenheit angehören werden?
Mit Datum vom 07.10.2022 hat die US-Regierung die sog. „Durchführungsverordnung zur Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen für nachrichtendienstliche Tätigkeiten der Vereinigten Staaten“ veröffentlicht. Diese Executive Order ist Teil der Antwort der US-Regierung auf die sog. Schrems II-Entscheidung des EuGH, die dazu geführt hat, dass Übermittlungen von personenbezogenen Daten aus der EU – und damit auch aus Deutschland – in die USA gegenwärtig in vielen Fällen nach Ansicht von Datenschutzbehörden und Gerichten der EU nicht vollkommen datenschutzkonform erfolgen können. In der Praxis spielt dies beim Betreiben einer Website eine erhebliche Rolle, da viele eingesetzte Tools – besonders solche von Google und den Social Media Plattformen wie Facebook, Instagram & Co – Nutzerdaten erheben und u.a. auch auf Servern in den USA verarbeiten, die aus Sicht von Behörden und Gerichten als personenbezogene Daten anzusehen sind. Im Zusammenhang mit der Google Fonts-Abmahnwelle z.B. war dies in diesem Jahr ein wesentlicher datenschutzrechtlicher Kritikpunkt.
Wesentliche Kritikpunkte des EuGH an der datenschutzrechtlichen Rechtslage in den USA Order
Wesentliche Kritikpunkte des EuGH an der datenschutzrechtlichen Rechtslage in den USA waren, dass die US-Nachrichtendienste weitreichende, aus europäischer Grundrechtssicht unverhältnismäßige Zugriffsbefugnisse auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern haben, Zugriffe auf die Daten nicht hinreichend und nicht unabhängig überwacht werden und es keinen hinreichenden Rechtsschutz dagegen gibt. Das Ziel der US-Regierung ist es, die datenschutzrechtlichen Bedenken der europäischen Datenschutzbehörden und Gerichte auszuräumen, so dass viele Datentransfers aus der EU wieder in datenschutzkonformer Weise in die USA erfolgen können. Dies betrifft die Veränderung von Prozessen und Vorgehensweisen bei den insgesamt 18 Geheim- bzw. Nachrichtendienste der USA und die Einrichtung eines unabhängigen Datenschutzgerichts. Hierfür sieht die Executive Order insgesamt eine Umsetzungszeit von einem Jahr vor.
Was bedeutet dies für die Betreiber von Online-Präsenzen?
Wie auch die Hamburger Datenschutzbehörde betont, hat die Executive Order an der Rechtslage in den USA zum aktuellen Zeitpunkt noch nichts Entscheidendes geändert.
Die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA bleibt uns noch eine gewisse Zeit lang erhalten, ist datenschutzrechtlich problematisch und kann nach Ansicht von Datenschutzbehörden und Gerichten in der EU gegen das EU-Datenschutzrecht verstoßen. Betreiber von Webshops und sonstigen Online-Präsenzen, die Tools oder Services einsetzen, bei denen personenbezogene Daten auch in die USA übermittelt werden, müssen daher mit der einen oder anderen Abmahnwelle rechnen.
Aber: Ein erster Schritt , dass sich etwas zum Besseren verändern könnte, ist zumindest schon einmal getan.
Neue Website erstellen, Medienproduktion, Technische Services
Mit mehr Bildern, der Visualisierung des Produktes, einer schöneren Aufmachung, moderner, schneller und natürlich im responsive Design sollte Sie sein… und so ist Sie auch geworden. Seit letzter Woche begrüsst der neue Internetauftritt der molibso Entwicklungs- und Vertriebs GmbH mit ansprechenden Bildern, neuen Produktfilmen und deutlich ausführlicheren und aktuellen Infomationen seine Kunden.
Der neue, zusätzliche Content der Internetseite erlaubt jetzt einen tieferen Einblick in die Funktion und den Nutzen des molibso dyneos und veranschaulicht, wie eine Gang- Analyse vonstatten geht und erlaubt einen Blick hinter die Kulissen. Bei der Erstellung der Produktfilme konnten wir wieder auf die Kooperation mit den Kollegen von dreherlebnis.de aus Langenfeld zurückgreifen. Im Rahmen des Webdesigns für Langenfeld konnten wir die molibso Entwicklungs- und Vertriebs GmbH von Beginn des Projekts an konzeptionell unterstützen und haben dafür Sorge getragen, dass die neue Webseite vom Start weg in den regionalen Google Suchergebnissen gelistet wird.
Wir wünschen der molibso viel Erfolg mit der neuen Webseite!
Social Media Redaktion, Technische Services
Channel-Domains sind die ultimativen Domains für Publisher und Content Creator, die digitale Vertriebskanäle oder Marketingkanäle erstellen und präsentieren wollen. Die Channel-Domain wird voraussichtlich Mitte 2023 in die General Availability oder Allgemeine Verfügbarkeit (GA) eintreten. Alle Channel-Domains müssen jedoch zwingend zu einem Schaufenster mit digitalen und/oder physischen Produkten und publikumsbildenden Mechanismen zum Zweck der Monetarisierung führen. Beispiele solcher Schaufenster sind digitale Marktplätze und Shops.
Was ist eine .CHANNEL Domain? / Was ist bei einer .CHANNEL Domain zu beachten?
.CHANNEL ist eine einzigartige Erweiterung, da sie in der HTTP Strict Transport Security (HSTS) Preload-Liste eingetragen ist. Das bedeutet, dass eine .CHANNEL-Domain eine HTTPS-Konfiguration voraussetzt. Jede .CHANNEL-Domain ohne ein gültiges SSL-Zertifikat wird in den gängigen Browsern nicht geladen.
.CHANNEL ist ausschließlich für Inhaltsersteller und -verleger gedacht, um ihre Inhalte zu vermarkten. Alle .CHANNEL-Domains müssen dem Benutzer eine Website bieten, auf der der Ersteller seine Inhalte oder sein Publikum vermarkten kann. Andere Verwendungszwecke sind nicht zulässig. Mit der Registrierung einer .CHANNEL-Domain erklären Sie sich damit einverstanden, die .CHANNEL-Registrierungsrichtlinien zu befolgen.
Vorteile eine CHANNEL Domain
Die Channel-Domains sind pfiffiger und kürzer. Je kürzer eine Domain ist, desto merkfähiger ist sie. Die Merkfähigkeit einer Domain ist ein wichtiger Schlüssel beim Marketing der Webseite einer Domain.
Kosten einer CHANNEL Domain
Die Standard Channel-Domain kostet in der General Availability 59 Euro je Domain und Jahr. Neben den Standard Channel-Domains werden auch Premium Channel Domains angeboten. Der Preis für die Premium Channel-Domains wird nicht nur im ersten Jahr, sondern jährlich fällig.
Was ist das Ziel der Channel-Domain?
Die Channel-Domain bietet für die Publisher und Content Creator einen sicheren Raum für die Entwicklung und Präsentation von Channels. Google Registry hat dafür gesorgt, daß alle Channel-Domains zur „HSTS preload list“ hinzugefügt werden.
Die Channel-Domain ist ein sicherer Namensraum, was bedeutet, daß https für alle Webseiten unter .Channel erforderlich ist. Sie können zwar eine Channel-Domain auch kaufen und die Channel-Domain parken, aber sie funktioniert in einem Browser nur mit SSL Verschlüsselung.
Der Launch der Domain umfaßt drei Phasen: Sunrise Period, Limited Registration Period und General Availability.
Sunrise Period
Die Sunrise Period der Channel-Domains geht noch bis zum 7.Juni. Markeninhaber müssen ihre Marken beim Trademark Clearinghouse anmelden, um den gleichen Namen unter der Channel-Domain registrieren zu können. Die Domains in der Sunrise Period sind normalerweise teurer als die Domains der General Availability. Bei den Channel-Domains sind die Preise in der Sunrise Period und General Availability gleich.
Limited Registration Period (LRP)
Die LRP für Channel-Domains läuft vom 7. Juni bis Mitte 2023. Während der LRP können Registranten Channel-Domains über eine Plattform zur Erstellung von Inhalten beantragen, die zuvor in das Programm aufgenommen wurde. Einer dieser Plattformen wird
mit Sicherheit Youtube sein, auch Facebook wird sicherlich integriert werden.
General Availability
Die Channel-Domain wird voraussichtlich Mitte 2023 in die General Availability oder Allgemeine Verfügbarkeit (GA) eintreten.
SEO - Suchmaschinenoptimierung, Technische Services
Die neuen Top-Level-Domains mit Bezug auf Städte wie z.B. Koeln-Domains, Berlin-Domains, Hamburg-Domains oder Regionen wie z.B. NRW-Domains, Ruhr-Domains können die lokale und regionale Präsenz von Marken und Produkte Ihres Unternehmens stärken.
Firmen, die vorwiegend lokal agieren sollten erwägen solche Domains zu registrieren, sofern Sie Ihren Firmensitz, den Schwerpunkt Ihrer Service- und Dienstleitungen oder gar den Verkaufsschwerpunkt an Orten haben, die jetzt als Geo-Domains, genauer „City-Domains“, registrierbar sind. Oft weisen diese Metropolen und Regionen einen hohen Anteil am Wirtschaftsvolumen des jeweiligen Landes aus.
Suchmaschinen wie Google und BING werfen bei der Verarbeitung von Suchanfragen gemäß des Suchintents vorrangig Ergebnisse mit lokalem Bezug aus -vor allem auch, weil der Benutzer seine aktuellen Standortdaten über IP-Adressen und Cookies zur Verfügung stellt. Google & Co. werden zukünftig auch lokale und regionale Domains stärker berücksichtigen als nationale oder internationale.
Den Zusammenhang zwischen einem besseren Ranking in Suchmaschinen und den Neuen Top-Level-Domains wurde in diversen Studien erwiesen, u.a. auch in einer Studie von Searchmetrics. So konnte belegt werden, dass Webseiten z.B. mit Berlin-Domains bei regionalen Suchanfragen in Google häufig besser platziert waren, als Webseiten mit .de-Domains und .com-Domains. Das Ergebnis: Bei 42% der Suchanfragen rankten .berlin-Domains lokal besser.
Eine weitere Studie von Total Websites in Houston stellt fest, dass Google die Domainendungen der Neuen Top-Level-Domains als wichtiges Kriterium für die Bewertung einer Domain heranzieht und kommt daher zu folgendem Schluss: die Neuen Top-Level-Domains verbessern das Ranking in Suchmaschinen.
City Domains als zweite Chance nutzen
Auch Firmen, denen bisher eine Registrierung ihres Firmennamens unter der De-Domain nicht mehr möglich war, weil Sie evtl. bereits vergeben war haben jetzt mit den neuen City-Domains und Regional-Domains eine zweite Chance ihren Namen ohne Zusätze zu registrieren: Sie können jetzt ihren Firmennamen unter den City-Domains und Regional-Domains registrieren.
Auch in diesen Fällen ist schnelles Handeln empfehlenswert, damit sich lokale Wettbewerber mit ähnlichem oder gleichem Namen sich die gewünschte Domain sichern können.
Sie möchten wissen, was Sie dafür tun müssen?
Gerne unterstützen wir Sie mit unserem technischen Support bei der Domainregristrierung und einem eventuellen Umzug Ihrer bisherigen Webseite auf den neuen Server. Nur die Domain ist Ihnen nicht genug? Mit unseren SEO Spezialisten helfen wir Ihnen, die Sichtbarkeit Ihre Webseite in den Suchergebnissen zu steigern.
Social Media Redaktion, Technische Services
Apple hat Änderungen an iOS 14 vorgenommen, die Auswirkungen darauf haben, wie u.a. Facebook Conversion Events über Tools wie das Facebook-Pixel empfangen und verarbeiten. Davon betroffen sind nach Einschätzung von Meta möglicherweise alle Unternehmen, die mobile Apps bewerben, sowie Unternehmen, deren Optimierung, Targeting und Reporting über die Meta Business-Tools für Facebook und Instagram auf Website Conversion Events abzielt.
Im Zuge der Einführung des neuen Betriebssystems verlangt Apple insbesondere, dass im Rahmen des AppTrackingTransparency-Frameworks alle Apps im Apple App Store, deren Aktivitäten unter Apples Definition von „Tracking“ fallen, Nutzern von iOS 14.5-Geräten bzw. solchen mit neueren Betriebssystemversionen die Möglichkeit bieten müssen, sich gegen das Tracking zu entscheiden. Apples Richtlinie untersagt das Erfassen und Teilen von Daten, wenn Nutzer von iOS 14.5-Geräten bzw. solchen mit neueren Betriebssystemversionen dem Tracking nicht ausdrücklich zustimmen. Infolgedessen werden unter Umständen sowohl die Möglichkeiten der Personalisierung von Werbung als auch der Berichterstellung zur Performance im Hinblick auf App- und Web-Conversion Events eingeschränkt.
Als Reaktion auf diese Änderungen verarbeiten Meta ( als Anbieter von Facebook, Instagram, etc) nun auch die von iOS 14.5-Geräten und Geräten mit neueren Versionen dieses Betriebssystems gesendeten Pixel-Conversion Events und App Events durch die Messung aggregierter Events. Dadurch bleibt die Privatsphäre der Nutzer gewahrt und Sie können weiterhin effektive Social Media Kampagnen schalten.
Was Sie jetzt tun sollten, um die Messung von Web- und App-Events weiterhin zu gewährleisten:
Verifizieren Sie Ihre Domains.
Mithilfe der Domain-Verifizierung wird ermittelt, welches Unternehmenskonto dazu berechtigt ist, die Web-Event-Konfiguration als Domain-Inhaber zu übernehmen und zu bearbeiten.
Konfigurieren und priorisieren Sie die acht wichtigsten Events für Ihre Domain.
Es können bis zu acht Standard bzw. Custom Events ausgewählt werden, die für die Kampagnenoptimierung priorisiert werden. Seitenaufruf-Events und Custom Events sind derzeit nicht verfügbar. Rufen Sie Ihren Events Manager auf, um auf das Tool zur Konfiguration von Web-Events zuzugreifen.
Sie wollen mehr über Postings auf Facebook für Unternehmen erfahren?
- Zum Profil / der Facebook Seite für Ihr Unternehmen?
- Zum Verknüpfen Ihre Facebook Seite mit andere Social Media Kanälen?
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- Zur Planung von Formaten und Zeitpunkten eines Postings?
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Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns einfach an.