Branchenbuchabzocke bei Töller Service

Vorsicht – Branchenbuchabzocke! Derzeit werden wieder vermehrt Mails verschickt

9 Sep, 2022 | Websitepflege

In den letzten Tagen häufen sich die Anrufe unserer Kunden, die unaufgefordert fragwürdige Mails oder gar Rechnungen für Branchenbucheinträge erhalten, ohne das vorher überhaupt eine Kontaktaufnahme erfolgt ist. Auch wir erhielten heute eine der Mails der Global Media GmbH, die allerdings alles andere als ein Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland sind. Wer hier vorschnell antwortet, tritt in eine Kostenfalle. Diese Abzocke mit Branchenbucheinträgen ist leider nicht neu!

Branchenbuchabzocke – so läuft die Betrugsmasche

Auch wir erhielten heute unaufgefordert eine Email mit pdf Anhang der Global Media GmbH , mit dem Absender

Global Media GmbH <eintrag@branchenbuch24.info>
mit dem Betreff „Ihr Branchenbucheintrag 2022/2023“ und dem Wortlaut:

anbei im Anhang der Eintragungsantrag (PDF-Datei) für die Publikation im Branchenbuch 2022/2023. Bitte prüfen Sie die darin enthaltenen Daten auf ihre Richtigkeit und senden Sie uns den Eintragungsantrag bei Annahme für die korrekte Veröffentlichung Ihrer Unternehmensdaten unterschrieben per Email oder an die im Antrag aufgeführte Faxnummer zurück.

Mail Global Media GmbH

Im Text wird suggeriert, dass es bereits einen Kontakt mit diesem Unternehmen gegeben hat und wir diesen Eintrag angefordert hätten. Im Inhalt des pdfs sind dann die Daten aus dem Impressum unserer Internetseite und der Firmenbeschreibung aufgelistet, die wir bestätigen sollen.
Erst bei genauerem Hinsehen sieht man dann im Kleingedruckten den Firmensitz in den USA, die Faxnummer aus der Schweiz, sowie rechts im Text versteckt die Kostenfalle von EUR 990,- jährlich / Mindestlaufzeit 2 Jahre!

Diese Mails keinesfalls ausgefüllt zurücksenden!

Branchenbuchabzocke 1 Töller Service Langenfeld
Branchenbuchabzocke – hier das vermeintlich angeforderte Vorab-Abzug unseres angeblichen Eintrags

Dazu der Sachverhalt und das Urteil des AG München vom 9.4.08,
AZ 262 C 33810/07 (Quelle PM AG München)

„Der Betreiber eines Internetbranchenverzeichnisses übersandte einem Gewerbetreibenden unaufgefordert und ohne mit ihm in Geschäftsbeziehungen gestanden zu haben, ein Formular, mit dem die Eintragung seiner Firma in das Verzeichnis beantragt werden konnte. Ganz unten auf dem Formular befanden sich ungegliedert und sehr kleingedruckt die allgemeinen Geschäftsbedingungen des anbietenden Unternehmens. In den Geschäftsbedingungen versteckt befand sich auch der Hinweis, dass der Eintrag 1076,75 Euro plus Mehrwertsteuer pro Jahr kosten würde.

Der Gewerbetreibende füllte das Formular aus und sandte es zurück. Prompt kam die Rechnung über 1249,03 Euro.

Als er nicht bezahlte, erhob der Betreiber des Branchenverzeichnisses Klage vor dem AG München. Der zuständige Richter wies die Klage jedoch ab:

Zwischen den Parteien sei keine wirksame Entgeltvereinbarung zustande gekommen, weil die Zahlungsverpflichtung und der Preis innerhalb der ungegliederten, kleingedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen so versteckt gewesen seien, dass sie leicht überlesen werden konnten. Die Klausel sei daher überraschend und damit unwirksam.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil des AG München vom 9.4.08, AZ 262 C 33810/07

Quelle: PM des AG München

Sie haben das Formular zurückgeschickt und eine Rechnung erhalten ?
Dann sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.

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