Mit einem neuen Urteil zur Löschung rechtswidriger Suchergebnisse hat der Europäische Gerichtshof die Rechte Dritter gegenüber Google gestärkt. Danach reicht zukünftig zum Beispiel eine eidesstattliche Versicherung des Betroffenen aus, um die geforderte Unrichtigkeit der Behauptung zu belegen und eine Löschung rechtswirksam durchzusetzen.
Bislang konnte sich Google darauf berufen, dass man zunächst juristisch gegen die Urheber der Falschmeldung, die sogenannten Verbreiter, vorgehen müsse, um eine Löschung zu erreichen. Hier hat der EuGH jetzt klar gesagt: Das ist nicht zumutbar!
Zudem schafft das aktuelle Urteil Rechtssicherheit. Die vorangegangenen Urteile, beispielsweise durch den Bundesgerichtshof, ließen entscheidende Fragen offen und machten es den Betroffenen schwer, ihre berechtigten Schutzrechte gegenüber Google durchzusetzen, wie zum Beispiel gegenüber Webseiten / Verbreiter ohne Impressum und damit ohne „zustellfähige“ Adresse. Diese können nach deutschem Recht nicht belangt werden, obwohl Sie gegen die DSGVO verstossen.
Mit dem aktuellen Urteil macht der Europäische Gerichtshof den Betroffenen diesen Weg jetzt sehr viel leichter.