Warum SEO und Content für B2B-Unternehmen besonders sind

SEO und Content sind für B2B-Unternehmen besonders wichtig, da sie es ihnen ermöglichen, potenzielle Kunden und Interessenten auf ihre Webseite zu lenken und sie über ihre Produkte oder Dienstleistungen zu informieren. SEO hilft Ihrem B2B-Unternehmen dabei, ihre Webseite in Suchmaschinen wie Google oder Bing höher zu platzieren, was ihnen mehr Sichtbarkeit und mehr Kundenkontakte verschafft. Content dagegen hilft Ihrem B2B-Unternehmen auch, indem er ihnen ermöglicht, ihren potenziellen Kunden hochwertige und nützliche Informationen zu liefern, die sie zu ihren Produkten oder Dienstleistungen wissen müssen. Dadurch können sie Vertrauen aufbauen und eine Verbindung zu ihrer Zielgruppe herstellen. Durch die Kombination von SEO und Content können B2B-Unternehmen ihre Sichtbarkeit erhöhen, ihre Marke stärken und eine engere Beziehung zu ihren Kunden aufbauen.

Worin unterscheidet sich B2B von B2C spezifischer Suchmaschinenoptimierung?

Bei B2B-Suchmaschinenoptimierung wird mehr Wert auf die Optimierung von Keywords für spezifische Branchen oder Technologien gelegt. Es ist wichtig, Keywords zu finden, die spezifische Suchanfragen von Unternehmen adressieren, die nach Lösungen für bestimmte Probleme suchen. In der B2C-Suchmaschinenoptimierung ist der Fokus hingegen mehr auf den Kunden gerichtet. Hier geht es darum, Keywords zu finden, die Kunden ansprechen, die nach einem bestimmten Produkt suchen. Es ist also wichtig, die richtigen Keywords zu identifizieren, die den Kundenwünschen entsprechen.

Was macht eine SEO Agentur für B2B Kunden aus?

Töller Service, als SEO Agentur für B2B Kunden, hilft Ihrem Unternehmen dabei, ihre Suchmaschinenoptimierungsstrategien zu verbessern. Wir führen SEO Analysen durch, um zu verstehen, was für Suchmaschinen wie Google oder Bing an Ihrem Unternehmen am relevantesten ist. Ferner helfen wir Ihnen auch dabei, die Website des Unternehmens technisch und inhaltlich zu optimieren, um besser in den Suchergebnissen zu erscheinen. Töller Service, als SEO-Agentur aus Langenfeld, kann auch Ihrem Unternehmen dabei helfen, Content Marketing-Strategien zu entwickeln, um mehr Besucher auf ihre Website zu lenken. Die Einrichtung von Social Media-Konten für Ihr Unternehmen und die Erstellung von Kampagnen/ Postings im Rahmen der Strategie runden unser Portfolio ab.

Neues EU-Urteil zwingt Google zum Löschen falscher Inhalte

Mit einem neuen Urteil zur Löschung rechtswidriger Suchergebnisse hat der Europäische Gerichtshof die Rechte Dritter gegenüber Google gestärkt. Danach reicht zukünftig zum Beispiel eine eidesstattliche Versicherung des Betroffenen aus, um die geforderte Unrichtigkeit der Behauptung zu belegen und eine Löschung rechtswirksam durchzusetzen.

Bislang konnte sich Google darauf berufen, dass man zunächst juristisch gegen die Urheber der Falschmeldung, die sogenannten Verbreiter, vorgehen müsse, um eine Löschung zu erreichen. Hier hat der EuGH jetzt klar gesagt: Das ist nicht zumutbar!

Zudem schafft das aktuelle Urteil Rechtssicherheit. Die vorangegangenen Urteile, beispielsweise durch den Bundesgerichtshof, ließen entscheidende Fragen offen und machten es den Betroffenen schwer, ihre berechtigten Schutzrechte gegenüber Google durchzusetzen, wie zum Beispiel gegenüber Webseiten / Verbreiter ohne Impressum und damit ohne „zustellfähige“ Adresse. Diese können nach deutschem Recht nicht belangt werden, obwohl Sie gegen die DSGVO verstossen.

Mit dem aktuellen Urteil macht der Europäische Gerichtshof den Betroffenen diesen Weg jetzt sehr viel leichter.

Hoffnungsschimmer bezgl. der US-Datentransfers zu Google, Facebook & Co?

Die Nutzung gängiger US-Dienste wie u.a. Google, Facebook und viele weitere ist aus datenschutzrechtlicher Sicht gegenwärtig problematisch. Eine Änderung der bisherigen Praxis obliegt aus Sicht der EU der US-Regierung, die mittlerweile reagiert hat und in einer sog. Executive Order bemerkenswerte Veränderungen beim Datenschutz angekündigt hat. Die Hamburger Datenschutzbehörde sieht daran viel Positives. Gibt es tatsächlich Hoffnung auf eine baldige Lösung zu Gunsten der Betreiber von Websites und anderen Online-Präsenzen, daß inzwischen „nervige“ Abmahnwellen (wie aktuell im Zusammenhang mit Google Fonts) schon bald der Vergangenheit angehören werden?

Mit Datum vom 07.10.2022 hat die US-Regierung die sog. „Durchführungsverordnung zur Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen für nachrichtendienstliche Tätigkeiten der Vereinigten Staaten“ veröffentlicht. Diese Executive Order ist Teil der Antwort der US-Regierung auf die sog. Schrems II-Entscheidung des EuGH, die dazu geführt hat, dass Übermittlungen von personenbezogenen Daten aus der EU – und damit auch aus Deutschland – in die USA gegenwärtig in vielen Fällen nach Ansicht von Datenschutzbehörden und Gerichten der EU nicht vollkommen datenschutzkonform erfolgen können. In der Praxis spielt dies beim Betreiben einer Website eine erhebliche Rolle, da viele eingesetzte Tools – besonders solche von Google und den Social Media Plattformen wie Facebook, Instagram & Co – Nutzerdaten erheben und u.a. auch auf Servern in den USA verarbeiten, die aus Sicht von Behörden und Gerichten als personenbezogene Daten anzusehen sind. Im Zusammenhang mit der Google Fonts-Abmahnwelle z.B. war dies in diesem Jahr ein wesentlicher datenschutzrechtlicher Kritikpunkt.

Wesentliche Kritikpunkte des EuGH an der datenschutzrechtlichen Rechtslage in den USA Order

Wesentliche Kritikpunkte des EuGH an der datenschutzrechtlichen Rechtslage in den USA waren, dass die US-Nachrichtendienste weitreichende, aus europäischer Grundrechtssicht unverhältnismäßige Zugriffsbefugnisse auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern haben, Zugriffe auf die Daten nicht hinreichend und nicht unabhängig überwacht werden und es keinen hinreichenden Rechtsschutz dagegen gibt. Das Ziel der US-Regierung ist es, die datenschutzrechtlichen Bedenken der europäischen Datenschutzbehörden und Gerichte auszuräumen, so dass viele Datentransfers aus der EU wieder in datenschutzkonformer Weise in die USA erfolgen können. Dies betrifft die Veränderung von Prozessen und Vorgehensweisen bei den insgesamt 18 Geheim- bzw. Nachrichtendienste der USA und die Einrichtung eines unabhängigen Datenschutzgerichts. Hierfür sieht die Executive Order insgesamt eine Umsetzungszeit von einem Jahr vor.

Was bedeutet dies für die Betreiber von Online-Präsenzen?

Wie auch die Hamburger Datenschutzbehörde betont, hat die Executive Order an der Rechtslage in den USA zum aktuellen Zeitpunkt noch nichts Entscheidendes geändert.

Die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA bleibt uns noch eine gewisse Zeit lang erhalten, ist datenschutzrechtlich problematisch und kann nach Ansicht von Datenschutzbehörden und Gerichten in der EU gegen das EU-Datenschutzrecht verstoßen. Betreiber von Webshops und sonstigen Online-Präsenzen, die Tools oder Services einsetzen, bei denen personenbezogene Daten auch in die USA übermittelt werden, müssen daher mit der einen oder anderen Abmahnwelle rechnen.

Aber: Ein erster Schritt , dass sich etwas zum Besseren verändern könnte, ist zumindest schon einmal getan.

Relaunch der Website von molibso

Mit mehr Bildern, der Visualisierung des Produktes, einer schöneren Aufmachung, moderner, schneller und natürlich im responsive Design sollte Sie sein… und so ist Sie auch geworden. Seit letzter Woche begrüsst der neue Internetauftritt der molibso Entwicklungs- und Vertriebs GmbH  mit ansprechenden Bildern, neuen Produktfilmen und deutlich ausführlicheren und aktuellen Infomationen seine Kunden.

Der neue, zusätzliche Content der Internetseite erlaubt jetzt einen tieferen Einblick in die Funktion und den Nutzen des molibso dyneos und veranschaulicht, wie eine Gang- Analyse vonstatten geht und erlaubt einen Blick hinter die Kulissen. Bei der Erstellung der Produktfilme konnten wir wieder auf die Kooperation mit den Kollegen von dreherlebnis.de aus Langenfeld zurückgreifen. Im Rahmen des Webdesigns für Langenfeld konnten wir die molibso Entwicklungs- und Vertriebs GmbH von Beginn des Projekts an konzeptionell unterstützen und haben dafür Sorge getragen, dass die neue Webseite vom Start weg in den regionalen Google Suchergebnissen gelistet wird.

Wir wünschen der molibso viel Erfolg mit der neuen Webseite!

Die Bedeutung von Local SEO für Kleinunternehmen

Laut Google bezieht sich rund ein Drittel aller mobilen Suchanfragen auf einen bestimmten Standort. Sei es die Suche nach einem Restaurant, einem Dienstleister oder einem Geschäft. Zahlreiche Google Updates wie z.B. das Vicinity-Update, haben das Ziel, Nutzern relevante Unternehmen in ihrer Nähe anzuzeigen. Welche Ergebnisse im Local Pack (den hervorgehoben Suchergebnissen in Google Maps) letztlich ausgespielt werden, hängt von zahlreichen Faktoren ab.

Generelle Suchmaschinenoptimierung

Damit die eigene Website besser von potentiellen Kunden gefunden wird, setzen viele Unternehmen im Rahmen Ihrer Online Marketing Strategie auf die Suchmaschinenoptimierung Ihres Internetauftritts. Ziel ist es hierbei, das Ranking in den organischen Suchergebnissen der Google Suche (und natürlich auch in anderen Suchmaschinen wie BING zum Beispiel) zu relevanten Keywords zu verbessern. Je höher die Website in den organischen Suchergebnissen steht, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass Suchende zu ihr gelangen. Für kleinere und mittelständische Unternehmen, die Kunden in ihrer Region gewinnen wollen, ist die lokale Suchmaschinenoptimierung ein effektives Marketinginstrument.

Local SEO als Marketinginstrument für kleinere Unternehmen

Als Local SEO bezeichnet, umfasst die Suchmaschinenoptimierung mit regionaler Ausrichtung diverse Maßnahmen die eine erhöhte Sichtbarkeit in den Suchergebnissen sicher stellen können. Während die technische (z.B. Verbesserung der Ladezeiten – Stichwort WebCoreVitals) und inhaltliche Optimierung (Stichwort Content) der Website den Großteil der Onpage-Maßnahmen abbilden, werden sie durch Offpage-Maßnahmen wie einen umsichtigen Linkaufbau ergänzt. Dringend abzuraten ist dabei von einem „Kauf von Backlinks“! Für den nachhaltigen Erfolg Ihrer regionalen Auffindbarkeit ist dabei die Qualität entscheidend, die den Nutzern geboten wird. Wie zu Eingang erwähnt, möchten Suchmaschinen wie Google und BING stets die für den Nutzer bestmöglichen Ergebnisse präsentieren. Durch informativen Content, schnelle Ladezeiten und weitere Mehrwerte trägt ganzheitliches Local SEO dazu bei, nicht nur die Positionierung, sondern auch das Nutzererlebnis auf der Website zu verbessern.

Töller Service hilft Ihnen bei der SEO Optimierung

Als SEO Agentur aus Langenfeld (die auch kleinere Unternehmen im Grossraum Köln / Düsseldorf betreut), kennen wir Ihre Herausforderungen als Unternehmer mit kleinem Budget regional mit grossen Konzernen im Internet zu konkurrieren. Gerne zeigen wir Ihnen in einem ersten telefonischen unverbindlichen Kennenlernen auf, wie Sie im Rahmen des Local Seo mit Ihren Produkten und Dienstleistungen gefunden werden können. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Neuer Internetauftritt der Stadtgalerie Langenfeld

Aufgeräumt, strukturiert, modern und natürlich im responsive Design: so ist der neue Webseiten-Auftritt der Stadtgalerie aus Langenfeld. In einer Kooperation mit dreherlebnis aus Langenfeld enststand eine neue Internetseite, welche zum einen den Kunden ein virtuelles Shoppingerlebnis ermöglicht und zum anderen eine Internetplattform, auf der sich die Geschäfte in der Stadtgalerie Langenfeld vorstellen können.

Virtuelles Einkaufserlebnis

Eines der neuen Highlights der Seite ist der virtuelle Rundgang durch die Stadtgalerie Langenfeld. Mit Hilfe dieser digitalen Rundumblicks durch die Gänge und die Geschäfte ist ein Besuch der Stadtgalerie auch ausserhalb der Ladenöffnungszeiten möglich. Der Rundgang verfügt zudem über die Möglichkeit, sich über das Angebot und die Leistungen des jeweiligen Geschäfts zu informieren.
So können sich Kunden anhand eines neuen virtuellen 360° Rundgangs durch die Stadtgalerie orientieren, den nächsten Besuch planen und sogar einen (virtuellen) Blick in die einzelnen Läden werfen.

Online Präsenz – auch für Händler ohne Internetauftritt

Auch für kleinere Händler ohne eigenen Internetauftritt ist es mit der neuen Seite möglich, sich online neuen potenziellen Kunden zu präsentieren. Jedes Geschäft hat die Möglichkeit seine Beschreibung inkl. der Social Media Kanäle aktiv zu gestalten und seine Kunden anzusprechen. Eine ansprechende Darstellung des Ladengeschäfts inklusive der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen und der Kontaktdaten inkl. Facebook & Instagram ermöglichen sogar die direkte Kontaktaufnahme.

Ein Blogbereich, der zukünftig einen Blick hinter die Kulissen erlaubt und auf kommende Aktionen und Veranstaltungen hinweist, rundet das Angebot ab. So kann die Stadtgalerie auch ohne Printwerbung auf Ihre zahlreichen Aktivitäten, die weit über das Einkaufen hinaus gehen, hinweisen.

Vorsicht – Branchenbuchabzocke! Derzeit werden wieder vermehrt Mails verschickt

In den letzten Tagen häufen sich die Anrufe unserer Kunden, die unaufgefordert fragwürdige Mails oder gar Rechnungen für Branchenbucheinträge erhalten, ohne das vorher überhaupt eine Kontaktaufnahme erfolgt ist. Auch wir erhielten heute eine der Mails der Global Media GmbH, die allerdings alles andere als ein Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland sind. Wer hier vorschnell antwortet, tritt in eine Kostenfalle. Diese Abzocke mit Branchenbucheinträgen ist leider nicht neu!

Branchenbuchabzocke – so läuft die Betrugsmasche

Auch wir erhielten heute unaufgefordert eine Email mit pdf Anhang der Global Media GmbH , mit dem Absender

Global Media GmbH <eintrag@branchenbuch24.info>
mit dem Betreff „Ihr Branchenbucheintrag 2022/2023“ und dem Wortlaut:

anbei im Anhang der Eintragungsantrag (PDF-Datei) für die Publikation im Branchenbuch 2022/2023. Bitte prüfen Sie die darin enthaltenen Daten auf ihre Richtigkeit und senden Sie uns den Eintragungsantrag bei Annahme für die korrekte Veröffentlichung Ihrer Unternehmensdaten unterschrieben per Email oder an die im Antrag aufgeführte Faxnummer zurück.

Mail Global Media GmbH

Im Text wird suggeriert, dass es bereits einen Kontakt mit diesem Unternehmen gegeben hat und wir diesen Eintrag angefordert hätten. Im Inhalt des pdfs sind dann die Daten aus dem Impressum unserer Internetseite und der Firmenbeschreibung aufgelistet, die wir bestätigen sollen.
Erst bei genauerem Hinsehen sieht man dann im Kleingedruckten den Firmensitz in den USA, die Faxnummer aus der Schweiz, sowie rechts im Text versteckt die Kostenfalle von EUR 990,- jährlich / Mindestlaufzeit 2 Jahre!

Diese Mails keinesfalls ausgefüllt zurücksenden!

Branchenbuchabzocke – hier das vermeintlich angeforderte Vorab-Abzug unseres angeblichen Eintrags

Dazu der Sachverhalt und das Urteil des AG München vom 9.4.08,
AZ 262 C 33810/07 (Quelle PM AG München)

„Der Betreiber eines Internetbranchenverzeichnisses übersandte einem Gewerbetreibenden unaufgefordert und ohne mit ihm in Geschäftsbeziehungen gestanden zu haben, ein Formular, mit dem die Eintragung seiner Firma in das Verzeichnis beantragt werden konnte. Ganz unten auf dem Formular befanden sich ungegliedert und sehr kleingedruckt die allgemeinen Geschäftsbedingungen des anbietenden Unternehmens. In den Geschäftsbedingungen versteckt befand sich auch der Hinweis, dass der Eintrag 1076,75 Euro plus Mehrwertsteuer pro Jahr kosten würde.

Der Gewerbetreibende füllte das Formular aus und sandte es zurück. Prompt kam die Rechnung über 1249,03 Euro.

Als er nicht bezahlte, erhob der Betreiber des Branchenverzeichnisses Klage vor dem AG München. Der zuständige Richter wies die Klage jedoch ab:

Zwischen den Parteien sei keine wirksame Entgeltvereinbarung zustande gekommen, weil die Zahlungsverpflichtung und der Preis innerhalb der ungegliederten, kleingedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen so versteckt gewesen seien, dass sie leicht überlesen werden konnten. Die Klausel sei daher überraschend und damit unwirksam.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil des AG München vom 9.4.08, AZ 262 C 33810/07

Quelle: PM des AG München

Sie haben das Formular zurückgeschickt und eine Rechnung erhalten ?
Dann sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.

Warum SEO für Ärzte & Arztpraxen so wichtig ist

Beim Auftreten der ersten gesundheitlichen Beschwerden ist es inzwischen gängige Praxis erst einmal Google zu befragen. Es entspricht heute dem allgemeinen Nutzerverhalten vieler Patienten, bei gesundheitlichen Beschwerden zunächst Online-Suchmaschinen zu ihren Symptomen zu befragen. Mediziner wissen, dass ein solches Vorgehen inkl. der Bestellung vermeintlich passender Medikamente aus einer der zahlreichen online Apotheken von einer seriösen Diagnose und Therapie weit entfernt liegt. Genauso verhält es sich auch, bei der Suche nach einem Facharzt in der Nähe. Auch hier ist die Online-Suchmaschine, allen voran Google und Bing, zum Medium Nr. 1 geworden. Wer heute eine konkrete Suche nach Ärzten oder medizinischer Fachkompetenz in der Umgebung sucht, greift längst nicht mehr auf Branchenbücher und Werbeanzeigen zurück. Wer für seine Praxis und Leistungen heute Patienten erreichen muss, kommt bei der effektiven Steigerung seiner Sichtbarkeit und Auffindbarkeit um gezielte Suchmaschinenoptimierungsmaßnahmen (SEO) nicht herum.

Suchmaschinen im Internet sind – auch bei direkter Suche vor Ort oder im nahen Umkreis – nicht mehr wegzudenken. So kann zum Beispiel eine gute Platzierung allein bei Google, als größte und reichweitenstärkste Suchmaschine, in der Reihenfolge der Suchergebnisse maßgeblich über den Erfolg einzelner Ärzte und Praxen entscheiden. Dabei ist die eigene Position einer Webseite innerhalb dieser organischen Suchergebnisse kein Zufall!

Auch Ärzte und Praxen können ihr Ranking anhand der passenden Suchbegriffe potenzieller Patienten effektiv verbessern, allerdings zeigt uns die Praxis, dass die medizinische Haupttätigkeit sowie mangelndes Know-how bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen in Eigenregie dies meist nicht zulassen.

Die Notwendigkeit, auf sich aufmerksam zu machen seine Kompetenzen in den Vordergrund zu rücken, nimmt zu, je stärker die medizinische Infrastruktur einer Stadt oder Region ausgeprägt ist. Die Suchmaschinenoptimierung bildet hier einen zentralen Aspekt mit hohem Kosten-Nutzen-Faktor. Kaum andere Werbemaßnahmen verbinden Effizienz und Effektivität im Praxis-Marketing in dem Maße wie eine fundierte SEO-Strategie.

Gefunden werden und überzeugen: SEO-Suche sollte kompetenten Content liefern

Ein hohes Ranking in Suchmaschinen bildet nur den ersten Teil einer erfolgreichen SEO-Strategie. Ist das Interesse der Patienten erst geweckt und der Schritt von der Suchmaschine zur eigenen Homepage erfolgt, sind Inhalte mit Mehrwert gefragt. SEO und Content laufen Hand in Hand. Der Content einer Web-Präsenz, also die Inhalte einer Praxis-Webseite bilden nicht nur ein Gerüst für suchmaschinenrelevante Keywords, sondern auch ein Fundament für Vertrauen, Glaubwürdigkeit und Ansehen als kompetente Arztpraxis.

Haben Sie eine Praxis und werden in der Google Suche nicht auf der ersten Seite der Suchergebnisse gefunden? Oder benötigen Sie Hilfe bei der Pflege Ihres Internetauftritts und der Erstellung von ansprechendem Content? Gerne steht Ihnen Töller Service für Ihre Fragen zur Verfügung.

Die Absicht einer Retoure ist bei Online-Kunden niedrig

Entgegen der aktuellen Aussagen großer Internetversandhändler ist die Retourenabsicht der deutschen Online-Kunden tatsächlich im ersten Halbjahr 2022 weiter auf signifikant niedrigem Niveau. Das zeigt ein Vergleich der seit 2017 wöchentlich vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. erhobenen Daten zum Konsumverhalten im Internet. Demnach gaben zum ersten Halbjahr durchschnittlich neun von zehn Online-Kunden (89,9 Prozent) an, die von ihnen bestellte Ware behalten zu wollen. Das entspricht dem Vorjahreswert, liegt nur einen Prozentpunkt unter dem Wert des Jahres 2020 und immer noch mehr als drei Prozentpunkte über den Werten der Jahre 2018 (86,4 Prozent) und 2019 (86,7 Prozent).

Die Rücknahme von Waren gehört zum Verbraucherschutz und ist Teil eingespielter Prozesse im Online- und Versandhandel. Umso wichtiger ist die Forschung zu Rücksendegründen, Umfang, Vermeidbarkeit und Verwertung von Retouren aber auch zum konkreten Retourenverhalten. Im Herbst dieses Jahres erscheint eine aktualisierte Auflage des Retourenkompendiums vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. zu diesem Thema vor.

Das Retourenkompendium umfasst u.a. eine genauere Analyse des Retourenverhaltens bei Bekleidung und Schuhen, die höhere Rücksendungsquoten als andere Warengruppen aufweisen. Auch hier zeigt sich im ersten Halbjahr 2022 eine gegenüber der Corona-Hochphase nur leicht erhöhte Retourenabsicht. Hatte im Jahr 2019 insgesamt ein gutes Drittel (69,2 Prozent) der befragten Online-Käufer von Bekleidung angegeben, die Ware behalten zu wollen, stieg dieser Wert 2020 auf 75,2 Prozent und erreichte im Jahr 2021 mit 77,2 Prozent einen Spitzenwert. Im ersten Halbjahr 2022 liegt er mit 74,3 Prozent weiterhin auf einem gemäßigten Niveau.

Damit entsprechen die Praxiswerte nicht den Aussagen der Online-Versandverhändler, wonach die Kosten für Retouren „explodieren“ und damit zukünftig eine Versandkostenbeteiligung erfordern. Man darf gespannt sein, wie sich dieses Thema entwickelt.